|
von Deutsche Stadtauskunft am 15.10.10, 14:31 in Politik + Recht + Gesellschaft
|
|
(openpresse) Der deutsche Gesetzgeber bestimmt, dass Verwandte einander Unterhalt zu leisten haben. Die rechtliche Grundlage und praktische Aspekte des Verwandtenunterhalts erläutern die Rechtsexperten der Kanzlei Dobiasch & Richter.
Die Verpflichtung zum Verwandtschaftsunterhalt geht aus § 1601 BGB hervor. Er verlangt grundsätzlich nur von solchen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, einander
|