(openpresse) Mieterhöhungen rechtssicher gestalten und Mietnebenkosten korrekt abrechnen
Haben Mieter und Vermieter eine Indexmiete vereinbart, dann sollten sie den Preisindex im Auge behalten. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berechnet diesen monatlich.
Im Mietvertrag werden die Weichen gestellt.
Vermieter von Wohnraum dürfen sich nur auf den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland beziehen.
Die Mieterhöhung berechnet sich wie folgt
Neuer Indexstand alter Indexstand x 100 100 prozentuale Steigerung.
Übrigens, falls der Index sinkt, kann der Mieter die Absenkung der Miete im selben Verhältnis verlangen.
Allerdings können Vermieter einer Absenkung leicht vorbeugen.
Wie das funktioniert, wie Mieten nach Mietspiegel oder Vergleichsmieten angepasst werden können, was bei Modernisierungsmaßnahmen möglich ist und vieles mehr, erfahren Vermieter in meinem VermieterRatgeber Mehr Moneten mit Mieterhöhung, so Thomas Trepnau, der erfahrene Fachbuchautor und VermieterTrainer.
Vermieter sind oft verunsichert, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Gerade jetzt, wo Mieter mit hohen Nachzahlungen konfrontiert werden, passiert es häufig, dass Abrechnungen über Mietnebenkosten Anwälten und Mietervereinen vorgelegt werden.
Sind die Kosten der Hausschwamm oder VermieterRechtschutzversicherung umlagefähig Muss der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Sperrmüll übernehmen.
Kleinste Fehler führen oft zu langjährigem Ärger.
Das kann vermieden werden. Der beste Schutz ist eine korrekte Abrechnung. Wie die erstellt wird, lesen Sie in der soeben erschienen, druckfrischen neuen Auflage meines Buches Rechne mit Deinem Mieter ab Betriebskosten, die zweite Miete ,so Thomas Trepnau, oder besuchen Sie meinen NebenkostenWorkshop.
Von Thomas Trepnau bisher erschienen
Das Geheimnis der feuchten Wand Mietminderung ISBN 9783981304909
Mehr Moneten mit Mieterhöhung ISBN 9783981304930
Rechne mit Deinem Mieter ab Betriebskosten, die zweite Miete ISBN 9783000311550
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